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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Selbstständiger Buchhalter

(1) Der selbstständige Buchhalter verbucht die laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchführung und Lohnbuchführung und erstellt gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für den entsprechenden Anmeldungszeitraum die Lohnsteueranmeldung für den Auftraggeber, jedoch ohne Steuerberatung, Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung oder Abschluss der Buchführung.

(2) Der selbstständige Buchhalter verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zur beruflichen Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was ihm in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit bekannt wird.

(3) Der selbstständige Buchhalter wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

2. Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber liefert monatlich sämtliche Belege, die erforderlich sind zum Verbuchen und Ausdrucken der einzelnen, nach tatsächlichen Geschäftsvorfällen getrennten Euro-Beträge in seinen vollständigen monatlichen Sach-, Kunden- und Lieferantenkonten entsprechend dem vereinbarten Kontenplan des Auftraggebers.